Ein wichtiger Berufsstand stirbt aus – die GerichtssdolmetscherInnen
Die Gebühren von GerichtsdolmetscherInnen sind im Gebührenanspruchsgesetz geregelt und dessen Ansätze entsprechen bei weitem nicht dem Preisniveau von Übersetzungs-und Dolmetschdienstleistungen in der freien Wirtschaft. Selbst diese viel zu geringen Ansätze wurden seit 2007 nicht mehr inflationsangepasst. Das Justizbudget für 2021 wurde um EUR 65 Millionen erhöht – aber trotz gegenteiliger Versprechungen von BM Zadić gingen die GerichtsdolmetscherInnen wieder einmal leer aus.
Für eine Stunde Dolmetschen können EUR 24,80, für eine Seite Übersetzung EUR 15,20 verrechnet werden. Nach Abzug des Beitrags zur Sozialversicherung und Abführung der Einkommenssteuer verbleiben GerichtsdolmetscherInnen ca. EUR 13,00 pro Stunde bzw. EUR 8,00 pro übersetzter Seite.
Es gibt kaum mehr junge DolmetschabsolventInnen, die sich der Mühe einer Gerichtsdolmetschprüfung unterziehen, da die zu erwartende Entlohnung dieser Tätigkeit alles andere als attraktiv ist. Der Berufsstand ist daher völlig überaltert, das Durchschnittsalter von GerichtsdolmetscherInnen liegt bei über 60 Jahren.
Für RichterInnen wird es immer schwieriger, beeidete DolmetscherInnen zu finden und so müssen sie auch unbeeidete DolmetscherInnen heranziehen. Bei der Polizei ist dies ohnehin gang und gäbe. Die Folgen von Übersetzungs- / Dolmetschfehlern haben in erster Linie die Menschen, die auf korrekte Sprachdienstleistungen angewiesen sind, zu tragen, es kann aber auch zu Verfahrensfehlern und in der Folge teuren Verfahrenswiederholungen kommen.
Am 14.10.2020 wurde die Regierungsvorlage für das Budgetbegleitgesetz 2021 vorgelegt. Die Möglichkeit, Stellungnahmen direkt an das Parlament zu richten, besteht leider nicht. Der Österreichische Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher versucht daher, einen möglichst großen Personenkreis auf diesen schon seit Jahren bestehenden Missstand aufmerksam zu machen.
Wir fordern von Frau Bundesministerin Zadić, unsere Gebühren auf eine unserer qualitativ hochstehenden Leistung und hohen Verantwortung angepasste Höhe anzuheben, zumindest aber eine Inflationsanpassung seit 2007 vorzunehmen. Arbeitsniederlegung und Streik werden in Aussicht gestellt, sollten unsere Forderungen nicht umgehend erfüllt werden.
Wien, Oktober 2020